Ausstellung von Urkunden
Allgemeine Informationen
Aus den Personenstandsregistern werden Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt, sowie mehrsprachige Auszüge und beglaubigte Abschriften und Auskünfte erteilt.
Urkunden und Auskünfte erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, andere Personen sind berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.
Anträge werden nur schriftlich per Post oder E-Mail mit Kopie des Personalausweises oder bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises bearbeitet.
Die Ausstellung der Urkunden ist gebührenpflichtig. Urkunden zur Vorlage bei der Rentenstelle sind gebührenfrei (Nachweis).
Zuständige Stelle
Standesamt
Frau Naumann
Tel.: 035242-434 -22
a.naumann@nossen.de
standesamt-nossen@kin-sachsen.de
Servicezeiten Standesamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass
Kosten / Gebühren
Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Formulare
keine