Ausstellung von Urkunden

Allgemeine Informationen

Aus den Personenstandsregistern werden Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt, sowie mehrsprachige Auszüge und beglaubigte Abschriften und Auskünfte erteilt.

Urkunden und Auskünfte erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, andere Personen sind berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.

Anträge werden nur schriftlich per Post oder E-Mail mit Kopie des Personalausweises oder bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises bearbeitet.

Die Ausstellung der Urkunden ist gebührenpflichtig. Urkunden zur Vorlage bei der Rentenstelle sind gebührenfrei (Nachweis).

Zuständige Stelle

Standesamt

Frau Naumann

Tel.: 035242-434 -22

a.naumann@nossen.de

standesamt-nossen@kin-sachsen.de

Servicezeiten Standesamt

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass

Kosten / Gebühren

15,00 € für die erste ausgestellte, jede weitere 7,00 €

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Formulare

keine