Geburten, Geburtsanzeige

Allgemeine Informationen

Das Standesamt Nossen ist zuständig für die Stadt Nossen sowie die Ortsteile der ehem. Gemeinden Deutschenbora, Heynitz und Ketzerbachtal. Für die Ortsteile der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz ist bis auf weiteres das Standesamt Lommatzsch zuständig.

Im Standesamt Nossen erhalten Sie die Geburtsurkunden für Kinder, die innerhalb der Stadt Nossen und ihrer Ortsteile geboren sind. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war

Zuständige Stelle

Standesamt

Frau Naumann

Tel.: 035242-434 -22

a.naumann@nossen.de

standesamt-nossen@kin-sachsen.de

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Geburtsurkunde von Mutter und anderem Elternteil (wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)

wenn vorhanden die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Bescheinigung der zuständigen Hebamme oder des Krankenhauses über die erfolgte Geburt

Erklärung zur Namensführung des Kindes und dessen Vornamen

Geburtsurkunde des vorgeborenen Kindes

Kosten / Gebühren

Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Formulare

keine

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