Geburten, Geburtsanzeige
Allgemeine Informationen
Das Standesamt Nossen ist zuständig für die Stadt Nossen sowie die Ortsteile der ehem. Gemeinden Deutschenbora, Heynitz und Ketzerbachtal. Für die Ortsteile der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz ist bis auf weiteres das Standesamt Lommatzsch zuständig.
Im Standesamt Nossen erhalten Sie die Geburtsurkunden für Kinder, die innerhalb der Stadt Nossen und ihrer Ortsteile geboren sind. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war
Zuständige Stelle
Standesamt
Frau Naumann
Tel.: 035242-434 -22
a.naumann@nossen.de
standesamt-nossen@kin-sachsen.de
Sprechzeiten Standesamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde von Mutter und anderem Elternteil (wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
wenn vorhanden die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Bescheinigung der zuständigen Hebamme oder des Krankenhauses über die erfolgte Geburt
Erklärung zur Namensführung des Kindes und dessen Vornamen
Geburtsurkunde des vorgeborenen Kindes
Kosten / Gebühren
Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Formulare
keine
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