1. Aufruf zum Programm „Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch Förderung von Kleinprojekten“

Richtlinie der Stadt Nossen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch Förderung von Kleinprojekten (RL Bürgerbudget)

Die Stadtverwaltung Nossen gibt den 1. Aufruf zur Richtline Bürgerbudget für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.

Das Programm beinhaltet die Förderung von Kleinstvorhaben. Die Richtlinie tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Auf Grundlage der RL Bürgerbudget stellt die Stadt Nossen ein Gesamtbudget von 10.000 Euro für die Förderung von Klein- und Kleinstprojekten zur Verfügung. Die Bewilligung von Fördermitteln ist eine freiwillige Leistung der Stadt Nossen, die nur auf Antrag und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Welches Ziel verfolgt die Förderung?

Förderung von bürgerschaftlicher Eigeninitiative zur Gestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Projekte, die der Aufwertung des öffentlichen Raums, dem Erhalt oder der Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt oder dem kulturellen Leben dienen. Der Fördergegenstand ist weitgefasst und bietet Raum für vielfältigste Projektideen. Weitere Details, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche nicht förderfähig sind, entnehmen Sie bitte der Richtlinie (RL Bürgerbudget § 2 Förderzweck und -gegenstand). Bitte beachten Sie hierbei, dass der aufgeführte Katalog förderfähiger Maßnahmen nicht abschließend, sondern exemplarisch ist. Die Richtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.nossen.de.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Stadt Nossen haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt mindestens 200 Euro und maximal 1.000 Euro.

Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 70 % der förderfähigen Aufwendungen. Eine Förderhöhe von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten kann gewährt werden, wenn die Förderung für ein Projekt beantragt wird, das von Kindern und Jugendlichen umgesetzt wird.

Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?

Das Vorhaben muss im Einklang mit dem öffentlichen Interesse an einer Förderung durch die Stadt Nossen i. S. d. Förderzwecks dieser Richtline bestehen.

Der Wirkungsbereich des Projektes liegt in der Stadt Nossen, zudem dürfen keine Folgekosten zu Lasten der öffentlichen Hand entstehen

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Anträge zur Förderung sind durch den Zuwendungsempfänger fristgemäß an die Stadtverwaltung Nossen zu richten. Anträge können bis zum 31.05.2023 bei der Stadt Nossen mit den Angaben gemäß Formblatt eingereicht werden. Der Antrag kann auf der Homepage der Stadt Nossen heruntergeladen bzw. während der Öffnungszeiten des Rathauses im Sekretariat des Bürgermeisters abgeholt werden.

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