Die öffentliche Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag, den 16. Juli 2026 um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 31, 01683 Nossen, statt.
Die Stadt Nossen erlässt auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), geändert durch Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 597) folgende Rechtsverordnung:
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat die Machbarkeitsstudie für eine Bewerbung als Außenstandort der Bundesgartenschau 2033 einstimmig bestätigt. Die Studie bildet die fachliche Grundlage für das weitere Bewerbungsverfahren und zeigt auf, welche Chancen und Entwicklungsperspektiven sich für Nossen und den Klosterpark Altzella ergeben können. Die Machbarkeitsstudie analysiert zunächst die Ausgangssituation der Stadt – von den historischen und landschaftlichen Potenzialen über die touristische Infrastruktur bis hin zu Verkehr, Natur und Stadtentwicklung. Darauf aufbauend entwickelt sie unter dem Leitmotiv „Das Tor zur BUGA“ ein Gesamtkonzept, das insbesondere die historische Innenstadt, den Klosterpark Altzella und die Freiberger Mulde stärker miteinander verbindet. Ergänzt wird die Studie durch Vorschläge für konkrete Maßnahmen, eine Zeit- und Meilensteinplanung, Aussagen zu Kosten und Finanzierung sowie eine Risiko- und Nachnutzungsbetrachtung.
Am 25.06.2025 fand im Sachsenhof die Vodafone-Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau statt. Nach Angaben von Vodafone sind in den Baulosen 2, 3 sowie 5 bis 9 bereits rund 90 % der Kunden, die einen Internetvertrag abgeschlossen haben, angeschlossen. In den Baulosen 1 und 4 sind bislang noch keine Anschaltungen erfolgt. Hintergrund ist laut Vodafone die noch fehlende Dokumentation, die für die Freischaltung der Anschlüsse erforderlich ist. Diese soll in Kürze vorliegen. Für Baulos 1 ist die Anschaltung ab August 2026, für Baulos 4 ab Oktober 2026 geplant. Spätestens bis Februar 2027 sollen alle Anschlüsse in sämtlichen Baulosen realisiert sein.
In der Stadt Nossen ist frühestmöglich zum 01. Februar 2027 eine Stelle als Standesbeamter / Standesbeamtin & Vertretung Bürgerbüro (m/w/d) zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 87,5 % der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechend vollbeschäftigten (39h) Arbeitnehmers (m/w/d).