Anerkennung der Vaterschaft
Allgemeine Informationen
Das Standesamt Nossen ist zuständig für die Stadt Nossen sowie die Ortsteile der ehem. Gemeinden Deutschenbora, Heynitz und Ketzerbachtal. Für die Ortsteile der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz ist bis auf weiteres das Standesamt Lommatzsch zuständig.
Zur Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt müssen beide Elternteile gemeinsam erscheinen. Dafür benötigt werden die Geburtsurkunden und gültige Lichtbildausweise der Eltern.
Zuständige Stelle
Standesamt
Frau Naumann
Tel.: 035242-434 -22
a.naumann@nossen.de
standesamt-nossen@kin-sachsen.de
Servicezeiten Standesamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Vater
Geburtsurkunde Vater
Kosten / Gebühren
Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1592 (Vaterschaft)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1594 - 1598 (Anerkennung der Vaterschaft)
Personenstandsgesetz (PStG) § 44 (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft)
Verwandte Themen
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