Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

Allgemeine Informationen

Das Standesamt Nossen ist zuständig für die Stadt Nossen sowie die Ortsteile der ehem. Gemeinden Deutschenbora, Heynitz und Ketzerbachtal.

Für die Ortsteile der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz ist bis auf weiteres das Standesamt Lommatzsch zuständig.

Die Anzeige des Sterbefalles muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt erfolgen.

Anzeigepflichtig sind die Senioren- oder Pflegeheime und bei Todesfällen außerhalb einer solchen Einrichtung:

  • jede Person, die mit der/dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat.

Mit der Anzeige kann ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

In Erbschaftsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Nossen, ist das Amtsgericht Meißen, Nachlassgericht, Neumarkt 19, 01662 Meißen zuständig.

Zuständige Stelle

Standesamt

Frau Naumann

Tel.: 035242-434 -22

a.naumann@nossen.de

standesamt-nossen@kin-sachsen.de

Servicezeiten Standesamt

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung

Geburtsurkunde des Verstorbenen

Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis, Reisepass)

Eine ärztliche Bescheinigung über den Tod des Verstorbenen.

Urkunden und Dokumente, die Auskunft über den aktuellen Personenstand des Verstorbenen geben

Kosten / Gebühren

Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019

Verwandte Themen

Nachbeurkundungen