Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen
Allgemeine Informationen
Das Standesamt Nossen ist zuständig für die Stadt Nossen sowie die Ortsteile der ehem. Gemeinden Deutschenbora, Heynitz und Ketzerbachtal.
Für die Ortsteile der ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz ist bis auf weiteres das Standesamt Lommatzsch zuständig.
Die Anzeige des Sterbefalles muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt erfolgen.
Anzeigepflichtig sind die Senioren- oder Pflegeheime und bei Todesfällen außerhalb einer solchen Einrichtung:
- jede Person, die mit der/dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat.
Mit der Anzeige kann ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
In Erbschaftsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Nossen, ist das Amtsgericht Meißen, Nachlassgericht, Neumarkt 19, 01662 Meißen zuständig.
Zuständige Stelle
Standesamt
Frau Naumann
Tel.: 035242-434 -22
a.naumann@nossen.de
standesamt-nossen@kin-sachsen.de
Servicezeiten Standesamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis, Reisepass)
Eine ärztliche Bescheinigung über den Tod des Verstorbenen.
Urkunden und Dokumente, die Auskunft über den aktuellen Personenstand des Verstorbenen geben
Kosten / Gebühren
Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019
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