Namenserklärungen

Allgemeine Informationen

Namenserklärungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt.

Folgende Namenserklärungen können beurkundet werden:

- Änderung der Reihenfolge der Vornamen

- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und Widerruf

- Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe

- Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung) für Kinder, deren einem Elternteil die alleinige Sorge für das Kind zusteht bei einer Eheschließung dieses Elternteiles

- Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei der Geburt eines Kindes unter der Anerkennung der Vaterschaft

- Namenserklärung für Spätaussiedler, Vertriebene, Eingebürgerte und anerkannte Flüchtlinge

Zuständige Stelle

Standesamt

Frau Naumann

Tel.: 035242-434 -22

a.naumann@nossen.de

standesamt-nossen@kin-sachsen.de

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Geburts- und Heiratsurkunde (wenn verheiratet), gültiger Personalausweis

Kosten / Gebühren

Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019