Namenserklärungen
Allgemeine Informationen
Namenserklärungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt.
Folgende Namenserklärungen können beurkundet werden:
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und Widerruf
- Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe
- Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung) für Kinder, deren einem Elternteil die alleinige Sorge für das Kind zusteht bei einer Eheschließung dieses Elternteiles
- Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei der Geburt eines Kindes unter der Anerkennung der Vaterschaft
- Namenserklärung für Spätaussiedler, Vertriebene, Eingebürgerte und anerkannte Flüchtlinge
Zuständige Stelle
Standesamt
Frau Naumann
Tel.: 035242-434 -22
a.naumann@nossen.de
standesamt-nossen@kin-sachsen.de
Sprechzeiten Standesamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
Geburts- und Heiratsurkunde (wenn verheiratet), gültiger Personalausweis
Kosten / Gebühren
Laut Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vom 05.04.2019