Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung

Das Bürgerbüro Nossen stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung aus, in der Ihre aktuelle Anschrift eingetragen ist. Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behörden benötigt.

Eine einfache Meldebescheinigung beinhaltet folgende Daten:

Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens-, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat bei Geburt im Ausland.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kann folgende weitere Daten enthalten:

gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder, derzeitige Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie Familienstand.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Bürgerbüro

Frau Wagner
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Greschner
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)

Kosten / Gebühren

  • Ausstellung – 12,00 EUR
  • soziale Zwecke – gebührenfrei

Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)