Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann noch erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie sich nicht in Nossen abzumelden. Sie melden sich lediglich an Ihrem neuen Wohnort an.

Die Abmeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte die Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, so sind eine entsprechende Vollmacht und die Personalausweise / Pässe beider Personen mitzubringen.

Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile.

Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Abmeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.

Wenn Sie von Nossen in das Ausland ziehen, können Sie sich frühestens eine Woche vor dem geplanten Wegzug abmelden. In diesem Fall ist auch die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug erforderlich. Ihre hiesige Nebenwohnung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • eventuell Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt vom Wohnungsgeber)
  • schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
  • gegebenenfalls Vollmacht

Kosten / Gebühren

  • gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)