Anmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Wenn Sie nach Nossen zugezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden. Bei der Anmeldung ist die Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug zwingend erforderlich. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.

Die Anmeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, so sind eine entsprechende Vollmacht und die Personalausweise / Pässe beider Personen mitzubringen.

Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Nossen wird die Anmeldung direkt erfasst und Sie brauchen kein Formular ausfüllen. Bei einer anzumeldenden Familie (Ehepaar) reicht es aus, wenn eine der meldepflichtigen Personen die Anmeldung übernimmt.

Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile.

Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Pflicht zur Anmeldung den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten).

Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Anmeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Servicezeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 - 11:00 Uhr    
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr    

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Kleeberg

Tel.: 035242-434-19

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Wohnungsgeberbestätigung

Kosten / Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)