Anmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Wenn Sie nach Nossen zugezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden. Bei der Anmeldung ist die Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug zwingend erforderlich. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
Die Anmeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, so sind eine entsprechende Vollmacht und die Personalausweise / Pässe beider Personen mitzubringen.
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile.
Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Pflicht zur Anmeldung den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten).
Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Anmeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt vom Wohnungsgeber)
- schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Kosten / Gebühren
- gebührenfrei
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten zur Änderung der Hauptwohnung