Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter bzw. die Vertreterin die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Führungszeugnisarten
„Privatführungszeugnis" für persönliche Zwecke - wird an den Antragssteller geschickt
„Behördenführungszeugnis" zur Vorlage bei einer deutschen Behörde - wird direkt an die Behörde geschickt
„Erweitertes Führungszeugnis" für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder sein werden
„Europäisches Führungszeugnis“ für Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Antragstellung
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie durch persönliche Vorsprache des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters im Bürgerbüro stellen. Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Seit dem 01.09.2014 kann man mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises auch online ein Führungszeugnis beantragen.
Des Weiteren kann der Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de gestellt werden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit frei geschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät / App auf dem Smartphone.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09:00 - 11:00 Uhr | ||
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Bürgerbüro
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Kleeberg
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Bei einem „Behördenführungszeugnis" die Angabe des Verwendungszwecks sowie genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde.
Bei einem „erweitertem Führungszeugnis" die schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt.
Kosten / Gebühren
Führungszeugnis: 13,00 EUR
Erweitertes Führungszeugnis: 13,00 EUR
Europäisches Führungszeugnis: 13,00 EUR
Gebührenbefreiung
Das Bundesamt für Justiz kann die Gebühr erlassen, wenn es anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Mittellosigkeit) oder aus sonstigen Gründen (besonderer Verwendungszweck) geboten erscheint.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Europäische Führungszeugnisse können eine Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen haben.