Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 14.10.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum Bebauungsplan „Gewerbepark Deutschenbora“ in der Planfassung vom Oktober 2021 gefasst. Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit vom 10.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Bauamt im Vorraum zu Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden statt.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 14.10.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Waldheimer Straße/Goethestraße“ Nossen gefasst. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 10.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Bauamt im Vorraum zu Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden statt.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 09.09.2021 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flurstück 46/6 - Rhäsa“ gefasst. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum zu Zimmer 8 während der Dienststunden statt.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Beschluss-Nr. 358-19/21 und 359-19/21) über die Ergänzungssatzung „Ilkendorf – Flurstück 216“ in der Fassung vom Oktober 2020 gefasst. Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Beschluss-Nr. 360-19/21 und 361-19/21 über die Ergänzungssatzung „Rüsseina – Flurstück 17/1“ in der Fassung vom Oktober 2020 gefasst. Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.