Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2022 den Bebauungsplan „Flurstück 46/6 - Rhäsa“ als Satzung beschlossen. Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung bei der Stadt Nossen (Bauamt, Markt 31, 01683 Nossen) während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 14.10.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum Bebauungsplan „Gewerbepark Deutschenbora“ in der Planfassung vom Oktober 2021 gefasst. Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit vom 10.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Bauamt im Vorraum zu Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden statt.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 14.10.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Waldheimer Straße/Goethestraße“ Nossen gefasst. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 10.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Bauamt im Vorraum zu Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden statt.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 09.09.2021 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flurstück 46/6 - Rhäsa“ gefasst. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum zu Zimmer 8 während der Dienststunden statt.