Ergänzungssatzung „Rüsseina – Flurstück 17/1“ - Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2021 den  Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Beschluss-Nr. 360-19/21 und 361-19/21 über die Ergänzungssatzung „Rüsseina – Flurstück 17/1“ in der Fassung vom Oktober 2020 gefasst. Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die vorliegende Entwicklungssatzung in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 – Bauamt während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.

Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Nossen, 12.03.2021

C. Bartusch
Bürgermeister

Zurück