Sondernutzung im baulichen Bereich
Allgemeine Informationen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Verkehrsraum (z. B. Straßen, Fuß- und Radwege, Parkplätze) über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Sie bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Die Sondernutzungserlaubnis wird immer auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt. Außerdem kann Sie mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die dafür vorgesehenen Anträge sind vollständig auszufüllen, damit die Verwaltung eine allumfassende Prüfung vornehmen kann und somit die Sicherheit des öffentlichen Raumes gewährleistet wird.
Im Bereich Bau ist eine Sondernutzungserlaubnis beispielsweise erforderlich für
- Aufgrabungen
- Baustelleneinrichtungsflächen (BE – Flächen)
- Ablagerungen von Baumaterialien
- Aufstellen von verschiedenen Containern und Schuttrutschen
- Aufstellen von Baugerüsten und Baumaschinen
- Absperrungen und Bauzäune
- Herstellung von Grundstückszufahrten bzw. Grundstücksüberfahrten
- Aufstellen von Fahrradständern
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt / SG Umwelt
Markt 31
01683 Nossen
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Ansprechpartner
Bauamt / SG Umwelt
Frau Krebes
Tel.: 035242-434-494
bauamt@nossen.de
Kosten / Gebühren
Rechtsgrundlagen
Alles um die Sondernutzung ist im Sächsischen Straßengesetz §§ 18 und in der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Nossen geregelt.