Sondernutzung im baulichen Bereich

Allgemeine Informationen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Verkehrsraum (z. B. Straßen, Fuß- und Radwege, Parkplätze) über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Sie bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Die Sondernutzungserlaubnis wird immer auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt. Außerdem kann Sie mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Die dafür vorgesehenen Anträge sind vollständig auszufüllen, damit die Verwaltung eine allumfassende Prüfung vornehmen kann und somit die Sicherheit des öffentlichen Raumes gewährleistet wird.

Im Bereich Bau ist eine Sondernutzungserlaubnis beispielsweise erforderlich für

  • Aufgrabungen
  • Baustelleneinrichtungsflächen (BE – Flächen)
  • Ablagerungen von Baumaterialien
  • Aufstellen von verschiedenen Containern und Schuttrutschen
  • Aufstellen von Baugerüsten und Baumaschinen
  • Absperrungen und Bauzäune
  • Herstellung von Grundstückszufahrten bzw. Grundstücksüberfahrten
  • Aufstellen von Fahrradständern

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bauamt / SG Umwelt

Markt 31

01683 Nossen

Sprechzeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Ansprechpartner

Bauamt / SG Umwelt

Frau Krebes

Tel.: 035242-434-494

bauamt@nossen.de

Kosten / Gebühren

 

 

Rechtsgrundlagen

Alles um die Sondernutzung ist im Sächsischen Straßengesetz §§ 18 und in der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Nossen geregelt.

Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG

Sondernutzungssatzung der Stadt Nossen