Aufgrabungen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen
Allgemeine Informationen
Wer beabsichtigt, im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Nossen (z.B. Straßen, Fuß- und Radwege, Parkplätze) Aufgrabungen vorzunehmen, benötigt hierfür eine Aufgrabeerlaubnis.
Aufgrabungen im öffentlichen Bereich werden notwendig z. B. bei:
- Reparaturarbeiten / Störungen an bestehenden Leitungen
- Umbau / Verlegung bestehender Leitungen
- Errichtung neuer Anlagen
- Herstellung von Hausanschlüssen
Hierfür erteilt die Stadt Nossen die Zustimmung. Diese dient gleichzeitig als Voraussetzung für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Eine Erteilung der Aufgrabeerlaubnis erfolgt nur auf Antrag des Bauträgers oder einer vom Bauträger beauftragten Firma.
Antragsverfahren
Der Bauträger beantragt beim Bauamt der Stadt Nossen die Aufgrabeerlaubnis schriftlich per Antragsformular. Dieses ist auf der Internetseite der Stadt Nossen verfügbar oder kann auf Wunsch auch zugesendet werden.
Dem vollständig ausgefüllten Antrag müssen genaue Lagepläne, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahmen hervorgehen, beigefügt werden.
Die Zustimmung zur Ausführung der beantragten Maßnahmen wird durch die Aufgrabeerlaubnis erteilt. Einen Anspruch auf Erteilung gibt es nicht.
Die Erlaubnis ist auf der Baustelle vorzuhalten.
Aufgrabungen sind innerhalb der genehmigten Frist auszuführen, evtl. Terminverschiebungen sind dem Bauamt unverzüglich mitzuteilen.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt / SG Umwelt
Markt 31
01683 Nossen
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Ansprechpartner
Bauamt / SG Umwelt
Frau Krebes
Tel.: 035242-434-494
bauamt@nossen.de
Kosten/Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nossen.
Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nossen
Formulare
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie im Sachgebiet Umwelt der Stadtverwaltung Nossen oder online.