Reisepass / Vorläufiger Reisepass
Allgemeine Informationen
In der Bundesrepublik wurde im November 2005 der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Anfangs war als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die biometrischen Merkmale im Chip können bei der Prüfung, ob Pass und Person wirklich zusammengehören, eingesetzt werden. Der Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie, beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Vorläufiger Reisepass
Kann der Reisepass – auch im Expressverfahren – nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (z. B. in die USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Link zum Webauftritt des Auswärtigen Amtes
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09:00 - 11:00 Uhr | ||
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Bürgerbüro
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Kleeberg
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de
Erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (siehe weitere Informationen)
- bisheriger Reisepass und Personalausweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Urkunde der Namensänderung
Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie beide Ausweisdokumente vorzulegen. Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung bzw. Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.
Gültigkeit
bis vollendetem 24. Lebensjahr – 6 Jahre
ab vollendetem 24. Lebensjahr – 10 Jahre
Vorläufiger Reisepass – max.1 Jahr
Kosten / Gebühren
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Reisepass mit 32 Seiten:
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Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 EUR
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Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 EUR
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Reisepass mit 48 Seiten (22,00 EUR Zuschlag):
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Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
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Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 EUR / 114,00 EUR
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Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 EUR / 91,50 EUR
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vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
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Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Reisepass: 3 – 4 Wochen
Reisepass im Expressverfahren: 4 Werktage
Vorläufiger Reisepass: Sofort