Reisepass / Vorläufiger Reisepass

Allgemeine Informationen

In der Bundesrepublik wurde im November 2005 der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Anfangs war als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die biometrischen Merkmale im Chip können bei der Prüfung, ob Pass und Person wirklich zusammengehören, eingesetzt werden. Der Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie, beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Vorläufiger Reisepass

Kann der Reisepass – auch im Expressverfahren – nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (z. B. in die USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Link zum Webauftritt des Auswärtigen Amtes

Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 - 11:00 Uhr    
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr    

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Kleeberg

Tel.: 035242-434-19

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

- 1 aktuelles biometrisches Passbild (siehe weitere Informationen)

- bisheriger Reisepass und Personalausweis

- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Urkunde der Namensänderung

Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie beide Ausweisdokumente vorzulegen. Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung bzw. Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.

Gültigkeit

bis vollendetem 24. Lebensjahr – 6 Jahre

ab vollendetem 24. Lebensjahr – 10 Jahre

Vorläufiger Reisepass – max.1 Jahr

Kosten / Gebühren

  • Reisepass mit 32 Seiten:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 EUR

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 EUR

  • Reisepass mit 48 Seiten (22,00 EUR Zuschlag):

  • Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 EUR / 114,00 EUR

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 EUR / 91,50 EUR

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

  • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Reisepass: 3 – 4 Wochen

Reisepass im Expressverfahren: 4 Werktage

Vorläufiger Reisepass: Sofort

Rechtsgrundlagen

Paßgesetz (PaßG)

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