Personalausweis
Allgemeine Informationen
Personalausweise können grundsätzlich ab der Geburt ausgestellt werden, die Pflicht auf Ausstellung besteht ab dem 16. Lebensjahr. Dies gilt nicht, wenn ein gültiger Reisepass vorliegt.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können Sie sich schneller und verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Behörden. Auf dem Ausweis‐Chip werden Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und zwei Fingerabdrücke (seit 02.08.2021) gespeichert. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich. Diese sogenannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Mit ihnen kann durch einen Abgleich zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch die berechtigte Inhaberin bzw. der berechtigte Inhaber ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich gestellt werden.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis stehen Ihnen über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung bzw. können Sie diese aus der Broschüre unter www.personalausweisportal.de entnehmen.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- aktuelles Lichtbild (nicht älter als 12 Monate) gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
- Geburts- oder Abstammungs- bzw. Eheschließungsurkunde im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)
Erforderliche Unterlagen bei Kindern unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde des Kindes im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)
- Vaterschaftsanerkennung bzw. Sorgerechtsbeschluss, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht
- schriftliche Einverständniserklärung von Sorgeberechtigten, wenn ein Elternteil nicht zum Termin erscheinen kann
- aktuelles Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
- das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein
Gültigkeit
- bis 24 Jahre – 6 Jahre
- ab 24 Jahre – 10 Jahre
Kosten / Gebühren
- bis 24 Jahre – 22,80 EUR
- ab 24 Jahre – 37,00 EUR
Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei liegt bei 2 – 3 Wochen.
Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, so besteht die Möglichkeit eine Person zu bevollmächtigen. Zur Abholung muss die bevollmächtigte Person dann eine ausgestellte Vollmacht, Ihren alten Personalausweis und den eigenen Personalausweis/Reisepass mitbringen.