Sondernutzungen im gewerblichen Bereich
Allgemeine Informationen
In Deutschland herrscht Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Das bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer die öffentlichen Straßen unentgeltlich benutzen dürfen. Der Gemeingebrauch an Straßen stellt ein sehr hohes Rechtsgut dar und kann nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen sind zum Beispiel im gewerblichen Bereich
- Plakatieren
- Aufstellen von Warenständer und andere Auslagen
- Verteilen von Werbeschriften von Tischen und Ständen
- Außenbewirtschaftung (Gastronomie)
Diese Nutzungen nennt man Nutzungen über den Gemeingebrauch hinaus, sie bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten
Die Sondernutzungserlaubnis muss der beantragen, der durch eine geplante Maßnahme den öffentlichen Verkehrsraum einschränken will.
Die Antragstellung muss in der Regel einen Monat vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nossen oder online unter Link einfügen
Ein Antrag auf Sondernutzung muss folgende Mindestangaben beinhalten:
- Anschrift und Kontaktdaten des Antragstellers
- Ort der Sondernutzung (Beschreibung und Lageplan/Skizze)
- Dauer/Zeitraum der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- Abmaße der Sondernutzungsfläche (Genauigkeit in m bzw. m²)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Ordnungsamt
Markt 31
01683 Nossen
Sprechzeiten Ordnungsamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Kosten/Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nossen.
Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nossen