Reisegewerbe

Reisegewerbekarte beantragen

Ein Reisegewerbe betreibt, wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche zu haben, ohne vorhergehende Bestellung Waren ankauft, Waren oder gewerbliche Leistungen anbietet oder Bestellungen darauf aufsucht oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Nach § 55 Abs. 2 GewO bedarf der Reisegewerbetreibende hierzu in der Regel einer Erlaubnis (Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt), die in der Form einer Reisegewerbekarte erteilt wird.

Hinweis: Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Gewerbe-treibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.

Achtung: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Reisegewerbekarte persönlich beantragen. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nossen überprüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen sowie Ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Bei positivem Ergebnis wird Ihnen, nachdem Sie die fälligen Gebühren bezahlt haben, eine Reisegewerbekarte ausgestellt. Zudem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Ordnungsamt

Markt 31

01683 Nossen

Sprechzeiten Ordnungsamt

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung (GewO)

Bescheinigung in Steuersachen

Personalausweis oder Reisepass

Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

Gesellschaftervertrag bei juristischen Personen

Aufenthaltstitel bei Ausländern die nicht der EU angehören

Kosten / Gebühren

Rahmengebühr zwischen 40,00 und 400,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Formulare

Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nossen oder online.

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte