Reisegewerbe
Reisegewerbekarte beantragen
Ein Reisegewerbe betreibt, wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche zu haben, ohne vorhergehende Bestellung Waren ankauft, Waren oder gewerbliche Leistungen anbietet oder Bestellungen darauf aufsucht oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Nach § 55 Abs. 2 GewO bedarf der Reisegewerbetreibende hierzu in der Regel einer Erlaubnis (Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt), die in der Form einer Reisegewerbekarte erteilt wird.
Hinweis: Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Gewerbe-treibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.
Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Achtung: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Reisegewerbekarte persönlich beantragen. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nossen überprüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen sowie Ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Bei positivem Ergebnis wird Ihnen, nachdem Sie die fälligen Gebühren bezahlt haben, eine Reisegewerbekarte ausgestellt. Zudem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Ordnungsamt
Markt 31
01683 Nossen
Sprechzeiten Ordnungsamt
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung (GewO)
Bescheinigung in Steuersachen
Personalausweis oder Reisepass
Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
Gesellschaftervertrag bei juristischen Personen
Aufenthaltstitel bei Ausländern die nicht der EU angehören
Kosten / Gebühren
Rahmengebühr zwischen 40,00 und 400,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Kostenerhebung
Formulare
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nossen oder online.