Der Stadtrat zu Nossen hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Einführung von gesplitteten Abwassergebühren mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Abwassergebühren der Teilgebiete A (alt- Nossen + alt- Heynitz) und B (alt- Ketzerbachtal + alt- Leuben/ Schleinitz) ab 01.01.2022 beschlossen.
Warum das alles?
Auf Grund der aktuellen Rechtslage zum Kommunalabgabengesetz im Freistaat Sachsen sind die Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen verpflichtet, Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu veranlagen.
Durch die Umstellung des Gebührenmaßstabes wird das Gebührenaufkommen neuen Kalkulationsergebnissen zugeordnet. Somit werden die Kosten auf einen Schmutz- und Niederschlagswasseranteil gesplittet.
Diese Verfahrensweise ist auch die Voraussetzung für die Vereinigung der bisherigen 2 Teilgebiete der Abwasserentsorgung und die Einführung einheitlicher Abwassergebühren im Gemeindegebiet Nossen.
Grundlage für die Niederschlagswassergebührenerhebung sind die versiegelten Grundstücksflächen, von denen das Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Bestehen Flächen aus versickerungsfähigem Material, werden nur prozentuale Anteile der Flächengröße berücksichtigt.
Die konkrete Höhe des künftigen Gebührensatzes pro m² versiegelter Fläche kann erst berechnet werden, wenn Art und Größe aller in der Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt worden sind. Die Umstellung des Gebührenmaßstabes erfolgt dabei nach derzeitiger Planung zum 01.01.2022.
Aktuell wird für das Einleiten von Abwasser eine Einheitsgebühr erhoben, wenn die Möglichkeit zur Einleitung in ein öffentliches Kanalnetz besteht. Bei dieser ist es unerheblich, wie viel Regenwasser jeweils in das Kanalnetz eingeleitet wird. Die Kosten für die Niederschlagswasserableitung und
-behandlung werden über diese einheitliche Abwassergebühr mitfinanziert. Diese Verfahrensweise wird in der Rechtsprechung nicht toleriert und zunehmend kritisch betrachtet. Aus diesem Grund wird u. a. auch durch die kommunalen Aufsichtsbehörden die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr als Zielsetzung benannt. In einer Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen, aber auch des Bundesverwaltungsgerichtes sind klare Grenzen gezogen, die die Möglichkeit zulassen, auf eine Niederschlagswassergebührenerhebung zu verzichten. Diesen Grenzen hat sich die Stadt Nossen angenähert und teilweise überschritten.
Wer muss keine Niederschlagswassergebühren bezahlen?
Grundstückseigentümer, die das Niederschlagswasser aus dem Grundstück direkt in ein Oberflächengewässer einleiten bzw. keine öffentlichen Abwasseranlagen benutzen, müssen keine Niederschlagswassergebühren bezahlen.
Wie können die entstehenden Gebühren gemindert werden?
Eine Minderung kann durch Entsiegelung erfolgen, d.h. Veränderung der Oberflächenbefestigungsart zum Beispiel durch Einbau von Öko- Pflaster. Auch durch die Anlage einer Dachbegrünung können Kosten bei der Niederschlagswassergebühr eingespart werden.
Handelt es sich dabei um eine Gebührenerhöhung?
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren führt zu einer gerechteren Verteilung der Gesamtkosten innerhalb der Abwasserbeseitigung und zwar nach tatsächlich vorhandener Flächenversiegelung. Natürlich werden Grundstückseigentümer mit einem hohen Anteil befestigter Flächen vergleichsweise mit höheren Abwassergebühren rechnen müssen als Eigentümer mit einem geringeren Anteil. Gleichzeitig werden neue Eigentümer herangezogen, die sich bisher nicht an den Kosten der Abwasserentsorgung beteiligt haben, aber ihr Niederschlagswasser von ihren befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation einleiten, z. B. Garagenhöfe ohne Wasseranschluss, Abstellflächen von Logistikunternehmen, Industriebrachen mit stillgelegten Wasseranschlüssen, und sonstige befestigte Flächen, die nicht über einen Wasseranschluss verfügen, aber das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalanlage einleiten.
Wie erfolgt die Einführung und ab wann gilt die gesplittete Abwassergebühr?
Für die vom Stadtrat zu Nossen am 14.05.2020 beschlossene Einführung der gesplitteten Abwassergebühr benötigen wir Ihre Mithilfe. Ab November 2020 versenden wir Erhebungsbögen zur Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen. Diese Erhebungsbögen enthalten:
- Auskunftsbogen
- Ausfüllhinweise
- Luftbild der betreffenden Flurstücke
- Frankierten Rückumschlag (für die Rücksendung der Unterlagen)
Nach Rücksendung erfolgt die weitere Auswertung der Bögen verbunden mit der Flächenerfassung. Voraussichtlich ab dem Jahr 2022 wird die Stadt Nossen die neue gesplittete Abwassergebühr einführen.
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebietes Abwasser in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen, gern zur Verfügung.