Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft - Kriegsgräber

Kriegsgräberstätten sind Ruhe- und Gedenkstätten für alle Opfergruppen – Soldaten verschiedener Nationen, ums Leben gekommene Zivilisten und Häftlinge. Im Gegensatz zu anderen Grabstätten sind diese Anlagen dauerhaft zu erhalten. Die Gemeinden sind nach § 8a des Sächsischen Bestattungsgesetzes für die Feststellung und Erhaltung, die Anlegung, die Instandsetzung und die Pflege von Kriegsgräbern im Inland zuständig.

In unserem Einzugsgebiet befinden sich Kriegsgräber auf den nachfolgenden Friedhöfen.

Alter Friedhof in Nossen

Neuer Friedhof in Nossen

Friedhof Heynitz

Friedhof Wendischbora

Friedhof Leuben

Friedhof Ziegenhain

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bauamt / SG Umwelt

Markt 31

01683 Nossen

Sprechzeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Ansprechpartner

Bauamt / SG Umwelt

Frau Krebes

Tel.: 035242-434-494

bauamt@nossen.de