Gewerbeummeldung

Allgemeine Informationen

Eine Gewerbeummeldung kann aus folgenden Gründen notwendig sein:

  • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb von Nossen. In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
  • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes (z. B. ein Branchenwechsel von Textil‐Einzelhandel in Möbel‐Einzelhandel oder von Groß‐ in Einzelhandel).
  • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Anzeigenpflichtig für die Ummeldung sind:

  • selbstständige Gewerbetreibende, d.h. die das Gewerbe ausübende natürliche Person.
  • Geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter: bei Personengesellschaften (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR‐, einer offenen Handelsgesellschaft ‐OHG‐) jeder geschäftsführende Gesellschafter mittels einer eigenen Gewerbeummeldung.
  • Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer oder Vorstand): für juristische Personen (z.B. GmbH, AG). Bis zur Gründung einer juristischen Person (Eintragung im Handelsregister) sind die Gründungsgesellschafter Gewerbetreibende.

Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Ordnungsamt

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Ordnungsamt / Gewerbeangelegenheiten

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-433

ordnungsamt@nossen.de

Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Vorsprache

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • bei juristischen Personen (Beispiel: AG, GmbH): Handels‐ oder Genossenschaftsregisterauszug
  • bei der Anmeldung einer handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeit: Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • bei der Anmeldung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit: die jeweilige Erlaubnisurkunde
  • bei der Anmeldung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit im Sinne des § 38 GewO: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • bei Gewerbetreibenden aus dem Ausland sind die ausländerrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu beachten (insbesondere für Antragsteller außerhalb des EU‐Bereiches); Auskünfte gibt die zuständige Ausländerbehörde  
  • bei Vertretung: entsprechende Vollmacht samt Unterschrift im Original und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers in Kopie sowie Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten

Kosten/Gebühren

  • Gewerbeummeldung – 42,00 EUR

Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Melden Sie das Gewerbe per Post oder E‐Mail um, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung. Bei postalischer oder elektronischer Übermittlung der Gewerbeummeldung muss derzeit mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.