Gewerbeanmeldung
Allgemeine Informationen
Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus.
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, BGB‐Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Keine Gewerbe sind:
- freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater)
- Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen
- Land‐ und Forstwirtschaft, Fischerei
- wissenschaftliche Unternehmensberatung
- Verwaltung des eigenen Vermögens
Wenn der Vordruck Gewerbeanmeldung GewA1 vollständig ausgefüllt wurde und die Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gewerbebehörde eingegangen ist, kann gleichzeitig die Tätigkeit begonnen werden, sofern es sich um keine erlaubnispflichtige bzw. zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige oder zulassungspflichtige Tätigkeit ausüben, übersenden Sie bitte gleichzeitig mit Ihrer Gewerbeanzeige eine Kopie Ihrer Erlaubnis bzw. Zulassung. Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Sie können Ihr Gewerbe auch über www.e-gewerbeamt.de online anmelden.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Ordnungsamt / Gewerbeangelegenheiten
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-433
ordnungsamt@nossen.de
Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Vorsprache
- bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- bei juristischen Personen (Beispiel: AG, GmbH): Handels‐ oder Genossenschaftsregisterauszug
- bei der Anmeldung einer handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeit: Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- bei der Anmeldung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit: die jeweilige Erlaubnisurkunde
- bei der Anmeldung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit im Sinne des § 38 GewO: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- bei Gewerbetreibenden aus dem Ausland sind die ausländerrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu beachten (insbesondere für Antragsteller außerhalb des EU‐Bereiches); Auskünfte gibt die zuständige Ausländerbehörde
- bei Vertretung: entsprechende Vollmacht samt Unterschrift im Original und Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers in Kopie sowie Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Kosten/Gebühren
- Gewerbeanmeldung – 54,00 EUR
Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Melden Sie das Gewerbe per Post oder E‐Mail an, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung mit der Gebührenrechnung. Bei postalischer oder elektronischer Übermittlung der Gewerbeanzeigen muss derzeit mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) – Form der Gewerbeanzeige
Datenschutzinformation
Datenschutzinformation zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung