Gewerbeabmeldung

Allgemeine Informationen

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde/Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde/Stadt abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde/Stadt anmelden.

Hinweis: Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes innerhalb der Gemeinde/Stadt verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09:00 - 11:00 Uhr    
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Kleeberg

Tel.: 035242-434-19

buergerbuero@nossen.de

Frist / Dauer

Die Abmeldung des Gewerbes ist unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde/Stadt vorzunehmen. Eine verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wer muss die Abmeldung veranlassen?

- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende

- bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter

- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

Abmeldung von Amts wegen

Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und wurde dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgemeldet, kann die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen werden. Sie erhalten in diesem Fall die Abmeldebescheinigung und den Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

Benötigte Dokumente

- Ausweisdokument

- Aufenthaltstitel bei Ausländern die nicht der EU angehören

Kosten/Gebühren

Rahmengebühr zwischen 22,00 und 112,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Formulare

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie im Ordnungsamt/Bürgerbüro der Stadtverwaltung Nossen oder online.

GewA 3

Beiblatt zu GewA 3