Ergänzungssatzung Wolkau – Flurstücke 59/2 und 59/5

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2019 den Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung „Flurstücke 59/2 und 59/5“ in der Fassung vom November 2018 gefasst.

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die vorliegende Entwicklungssatzung in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, Bauamt während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.

Nossen, 12.04.2019

U. Anke
Bürgermeister