Die Stadt Nossen erlässt jährlich auf Grund der „Satzung zur Umlage der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter“ entsprechende Abgabenbescheide. Eine Abgabepflicht besteht dann, wenn
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zu der am 14.03.2019 stattfindenden öffentlichen Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen wird in einem gesonderte Tagesordnungspunkt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnstandort Zum Kirschberg“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellt.
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen finden am Sonntag, dem 26. Mai 2019 statt. An diesem Tag sind neben der Wahl des 9. Europäischen Parlaments die regelmäßigen Kreistags- und Stadtratswahlen in der Stadt Nossen durchzuführen.
Nach Erreichen der Baugenehmigung für die Erweiterung und Nutzungsänderung von angrenzenden Räumen der Einrichtung sowie Stellplätzen vom 6.9.2016 wurde die Planung bis zur Ausschreibung weiter durchgeführt.
Die Gemeinden sind nach § 101 Sächsisches Wassergesetz verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet Gefahren durch Hochwasser abzuwehren, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat eine Gemeinde einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet ist.