Beglaubigungen von Dokumenten / Unterschriften

Allgemeine Informationen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift (Kopien werden vom Bürgerbüro selbst gefertigt) mit dem Original übereinstimmt. Der Inhalt selbst wird damit nicht bestätigt.

Ferner werden nicht beglaubigt:

  • Personenstandsurkunden (Standesamt zuständig)
  • Auszüge aus fortgeschriebenen Registern oder Dokumente für Bankgeschäfte
  • Dokumente, bei denen der Inhalt des Dokumentes der öffentlichen Beurkundung (§ 129 BGB) bedarf

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift legitimiert sich der Einwohner durch Personalausweis oder Reisepass und vollzieht vor dem Bediensteten die eigenständige Unterschrift. Anschließend wird die eigenhändige Unterschrift durch Siegelabdruck und Unterschrift des Bediensteten beglaubigt.

Die amtliche Beglaubigung durch das Bürgerbüro ist eine Ermessensentscheidung.

Bei Unklarheiten kann immer an einen Notar verwiesen werden.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Bürgerbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-17

buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm

Tel.: 035242-434-18

buergerbuero@nossen.de

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Originale des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
  • bei Originalen in Fremdsprachen – Übersetzungen von staatlich anerkanntem Übersetzer

Kosten / Gebühren

  • 5,00 EUR je Beglaubigung inkl. Kopie und für jede weitere gleichlautende Kopie 2,50 EUR
  • 5,00 EUR je Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens und für jede weitere gleichlautende Kopie 2,50 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlagen