Baumfällgenehmigung / Schnittgenehmigung
Allgemeine Informationen
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems und stehen deshalb unter besonderen Schutz. Durch die Naturschutzarbeit der Stadt Nossen sollen der Erhalt des Landschaftsbildes sowie die Entwicklung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume erreicht werden. Während für die Schutzkategorien der Biotope, Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturschutzgebiete (NSG), Naturdenkmäler (ND), Vogelschutzgebiete (SPA) und Flora-Fauna-Habitate (FFH) die Zuständigkeit bei der oberen und unteren Naturschutzbehörde liegt, ist für den Gehölzschutz im Einzugsgebiet der Stadt Nossen die Gemeinde selbst verantwortlich. Genaues regelt die Gehölzschutzsatzung der Stadt Nossen.
Antragsverfahren
Wenn Sie geschützte Gehölze fällen oder sonstige Eingriffe in der Krone durchführen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Stadt Nossen. Der Gehölzeigentümer beantragt beim Bauamt (Bereich Umwelt) der Stadt Nossen die Genehmigung schriftlich per Antragsformular. Dieses ist auf der Internetseite der Stadt Nossen verfügbar oder kann auf Wunsch auch zugesendet werden. Dem vollständig ausgefüllten Antrag muss ein genauer Lageplan, auf dem die betroffenen Gehölze erkennbar sind, beigefügt werden.
Nur der Gehölzeigentümer oder ein schriftlich Bevollmächtigter ist berechtigt, eine Ausnahmege-nehmigung laut Gehölzschutzsatzung der Stadt Nossen zu beantragen. Damit eine Entscheidung getroffen werden kann, schaut sich eine fachkundige Person der Stadt Nossen die Sachlage vor Ort an. Im Hinblick auf die Bearbeitung des Antrages besitzt diese Person das Betretungsrecht für alle Grundstücke im Einzugsgebiet der Stadt Nossen. Falls das Betretungsrecht verweigert wird, erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
Die schriftliche Entscheidung der Verwaltung erhält ausschließlich der Gehölzeigentümer. Einen Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung gibt es nicht.
Wenn der Gehölzeigentümer für seine geplanten Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung erhält, muss er dafür sorgen, dass der Ausführende Kenntnis über diese mit allen Auflagen hat und die Arbeiten auch im festgelegten Rahmen durchführen kann. Weitergehende Arbeiten sind nicht erlaubt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Entfernen von Totholz und Schnittmaßnahme zur Herstellung des Lichtraumprofiles bedürfen keiner Genehmigung.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt / SG Umwelt
Markt 31
01683 Nossen
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Ansprechpartner
Bauamt / SG Umwelt
Frau Krebes
Tel.: 035242-434-494
bauamt@nossen.de
Onlineformular Amt24
Gehölzschnitt und Baumfällen online beantragen
Eine Anmeldung bei Amt24 ist erforderlich.
Kosten/Gebühren
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.