Alle Bekanntmachungen

Beschaffung einer Grundausstattung für die Wasserwehr der Stadt Nossen

Die Gemeinden sind nach § 101 Sächsisches Wassergesetz verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet Gefahren durch Hochwasser abzuwehren, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat eine Gemeinde einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet ist.

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Grundhafter Ausbau der Ortsstraße Wendischbora Nr. 51b - 54

Die Stadt Nossen realisiert ab dem 15.10.2018 das Straßen- und Kanalbauvorhaben: "Grundhafter Ausbau der Ortsstraße Wendischbora Nr. 51b - 54"

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Erweiterung der Kindertagesstätte „Rosenmühle“

„Erweiterung der Kindertagesstätte „Rosenmühle“ im OT Leuben durch Nutzungsänderung von angrenzenden Räumen und Instandhaltung“

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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Döbelner Straße / Alte Schule Rhäsa“

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2017 den Bebauungsplan „Döbelner Straße / Alte Schule Rhäsa“ als Satzung beschlossen. Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

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