Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen. Er kann nur für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig und kann für maximal ein Jahr sowie höchstens bis zu einem Alter von zwölf Jahren verlängert werden. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Hinweis
Für manche Reiseziele ist ein Reisepass mit elektronischem Chip für Kinder vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen.
Verbindliche Informationen hierzu enthalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands oder dem Auswärtigen Amtes. Link zum Webauftritt des Auswärtigen Amtes
Für den Personalausweis und den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses kann nur persönlich durch die Sorgeberechtigten im Beisein des betreffenden Kindes gestellt werden.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09.00 - 11.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 17.30 Uhr
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Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr |
13.30 - 15.30 Uhr
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Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Bürgerbüro
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Kleeberg
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de
Erforderliche Unterlagen
- bereits vorhandener Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes im Original (zur Klärung der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen)
- Vaterschaftsanerkennung bzw. Sorgerechtsbeschluss, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht
- schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten, wenn ein Elternteil zum Termin nicht mit erscheinen kann
- aktuelles Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen (biometrisches Lichtbild) Link zur Foto-Mustertafel für Personaldokumente
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
Gültigkeit
- 1 Jahr oder maximal bis zum 12. Lebensjahr
Kosten / Gebühren
- Neuausstellung – 13,00 EUR
- Verlängerung/nachträgliche Änderungen – 6,00 EUR
- Änderung des Wohnorts im Kinderreisepass - gebührenfrei
Die Gebühr ist bei Antragstellung (bar/per EC) zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.