Information Corona 25 vom 09.04.2020, 18:00 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das diesjährige Osterfest wird wohl ein ganz anderes werden, als wir alle es bisher gewohnt sind. Auch wird uns dieses Ostern 2020 sicherlich ein Leben lang in Erinnerung bleiben. Umso mehr sollten wir dafür sorgen, dass es auch unter diesen Umständen ein schönes Osterfest wird und uns entsprechend auch in guter Erinnerung bleibt. Einer Erinnerung, die mit der Erkenntnis verbunden bleiben wird, dass die Freiheit, die wir vor Corona hatten und nach Corona wieder haben werden, nicht selbstverständlich ist.
Diese Freiheit ist ein Privileg!
Dieses Privileg haben wir lange nicht geschätzt und das sollten wir zukünftig ändern. Immer genau dann, wenn wir das nachholen werden, was wir jetzt nicht können, das gemeinsame Feiern, das Verreisen, das einander Drücken, das Zusammensein überhaupt. Wir haben dafür jetzt mehr Zeit für unsere Familie, für die Freunde am Telefon oder über die sozialen Medien oder für die Nachbarn übern Gartenzaun. Ich hatte heute Vormittag vor der „Spätschicht“ die Zeit, drei lieben Menschen jeweils einen Osterbrief zu schreiben und dabei an diese zu denken. Ohne Corona wäre ich bestimmt wieder nicht dazu gekommen. Somit sorgt das Virus dafür, dass wir zwar räumlichen Abstand halten müssen, aber vom Herzen her viel näher beieinander sind.
Daher wünsche ich Ihnen ein schönes, wenn auch völlig anderes Osterfest. Genießen Sie diese Zeit, so gut Sie können.
Lassen Sie sich nicht anstecken!
In der Hoffnung, dass es über Ostern ruhig bleibt und ich Ihnen bis Dienstag keine Neuigkeiten präsentieren muss, halte ich Sie hier weiter informiert.
Ihr Bürgermeister
Uwe Anke
- Infektionsstand im Landkreis:
Bei den Infektionsständen möchte ich weiterhin darauf verweisen, dass bei einer Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen immer noch eine erhebliche Dunkelziffer bestehen kann.
Die Zahl der positiv auf Covid-19-getesteten Personen steigt auf 145 (plus 7 gegenüber gestern), davon sind sieben in stationärer Behandlung (plus 2 gegenüber gestern). Die Zahl der Covid-19-Todesfälle beläuft sich im Landkreis Meißen auf fünf. 269 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation, 41 Personen konnten die Quarantäne beenden
- Infektionsstand in Nossen
In Nossen sind mit Stand heute früh 9:00 Uhr 7 Personen positiv getestet worden. Zudem befinden sich 8 Kontaktpersonen in häuslicher Isolation (gegenüber gestern sind beide Zahlen gleichgeblieben).
- Häufig gestellte Fragen
Dürfen zu Ostern Verwandte besucht werden?
Nein, der Besuch von Familienangehörigen ist nur zulässig, wenn sie am gleichen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Sind Osterfeuer erlaubt?
Nein, Osterfeuer sind untersagt.
Dürfen auch private Gärten besucht werden?
Ja, es dürfen nur eigene Kleingärten oder Grundstücke alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person besucht werden.
Ist es erlaubt, Motorradausflüge zu unternehmen?
Nein, ein Motorradausflug ist kein triftiger Grund für das Verlassen der häuslichen Unterkunft. Selbstverständlich kann das Motorrad für notwendige Wege genutzt werden, z.B. für den Weg zur Arbeit oder zum Supermarkt.
Dürfen Zweitwohnsitze noch aufgesucht werden, wenn sie in einem anderen Landkreis liegen?
Ja, unabhängig von der Entfernung zum Erstwohnsitz.
Ist der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners innerhalb des Freistaates Sachsen zulässig?
Ja, dies ist ausdrücklich erlaubt.
Ist der Besuch des Lebenspartners außerhalb des Freistaates Sachsen zulässig?
Ja, es ist allerdings auf die umfangreichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit anderer Bundes- und Nachbarländer hinzuweisen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die dort geltenden Regelungen zu informieren.
Ist es gestattet, im Freien auf einer Parkbank oder Grünfläche zu verweilen?
Ziel der gesamten Maßnahmen ist es, dass sich möglichst wenig Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Sport und Bewegung im Freien müssen daher unter dieser Prämisse gesehen werden. Jede Form von Bewegungssportarten ist hier gemeint. Unter Bewegung fällt selbstverständlich auch der Spaziergang. Zu Sport und Bewegung zählen naturgemäß auch notwendigen Ruhe- und Entspannungsphasen. Von daher ist beispielsweise auch das kurze Sitzen auf einer Parkbank zulässig.