Information Corona 05 vom 16.03.2020, 17:00 Uhr
Information Corona 05 vom 16.03.2020, 17:00 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
erst einmal ganz herzlichen Dank für das große Verständnis und die super Mitarbeit bei deren Umsetzung der bisherigen Maßnahmen. Es ist Klasse zu sehen, wie hier so viele Beteiligte Hand in Hand (ach nein – mit dem entsprechenden Abstand) arbeiten, um diese anstehende Krise gemeinsam zu meistern. Da braucht uns nicht Bange werden. DANKE!
Der angekündigte Erlass kam heute leider etwas später und zwar als Allgemeinverfügung und mit Änderungen gegenüber den angekündigten Aussagen. Doch diese sind mit Sicherheit notwendig und das wird bei der sich ständig verändernden Lage auch immer wieder passieren. Die Verfügung finden Sie unter: https://www.bildung.sachsen.de/download/download_bhttp://schule-sachsen.de/20_03_16_Allgemeinverfuegung_Corona_Kita_Schulen.pdf
1. Schul- und Kitaschließung - Notbetreuung
Die Schließung der Schulen und Kitas sowie deren Umstellung auf eine Notbetreuung erfolgt bereits zum Mittwoch (18.03.2020). Wir haben uns dazu heute sofort mit den Kita- und Schulleitern/innen auf die Umsetzung verständigt.
In den Oberschulen im Freistaat erfolgt KEINE Notbetreuung, weil davon ausgegangen wird, dass Kinder ab der 5. Klasse auch notfalls allein zu Hause bleiben können. Weiterhin hat sich die Oberschule entschieden, den Lernstoffes über die Plattform „LernSax“ zu vermitteln.
In den Grundschulen erfolgt die Notbetreuung ab Mittwoch durch das Lehrpersonal der Schulen. Übergangsweise werden für Mittwoch unsere pädagogischen Fachkräfte im Hort mit aushelfen.
Die Notbetreuung ihrer Kinder dürfen nur Mitglieder bestimmter Berufsgruppen in Anspruch nehmen. Die Auflistung der berechtigten Berufsgruppen finden Sie als letzte Seite der oben angegebenen Allgemeinverfügung.
Wenn Sie diese Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie bis zur ersten Inanspruchnahme (spätestens am Folgetag!) das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt in die Einrichtung (Kita oder Grundschule) mitbringen. Das Formular finden Sie hier:
Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule (Anlage 2 zur Allgemeinverfügung)Corona_Kita_Schulen_Formular.pdf
Auch wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören, bitte ich Sie nochmals zu überdenken, dass in den Notbetreuungen die Ansteckungsgefahr für Ihr Kind ungleich höher ist, als bei einer alternativen Betreuung zu Hause. Gleichzeitig mache ich bereits jetzt darauf aufmerksam, dass es bisher gängige Praxis ist, dass bei einem nachgewiesenen Coronafall sofort die jeweilige Einrichtung komplett geschlossen und eine Quarantäne ausgesprochen wird. Je weniger Kinder tatsächlich eine Notbetreuung benötigen, umso geringer ist die Gefahr einer Ansteckung bzw. einer Einrichtungsschließung. Helfen Sie bitte mit, indem Sie sich bestenfalls eine alternative Betreuungsvariante suchen.
2. Hort- und Kitagebühren
Zur Leistung der Hort- und Kitagebühren sind alle Eltern nach derzeitigem Rechtsstand weiterhin verpflichtet. Das Verfahren zur Einziehung dieser Gebühren läuft derzeit für den Monat März und ist nicht mehr zu stoppen. Wir haben heute festgelegt, dass ab dem Monat April die Einziehung dieser Gebühren – vorerst für alle Kinder - vorübergehend ausgesetzt wird, bis eine abschließende Klärung erfolgt. Damit wollen wir Sie als Eltern in der jetzigen Situation finanziell entlasten.
3. Rathausöffnungszeiten
Unser Rathaus bleibt vorerst weiterhin zu den bekannten Zeiten geöffnet. Aber auch hier benötigen wir Ihre Mithilfe. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und der Verringerung des Infektionsrisikos bitte ich Termine, zu denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist, auf das absolut Notwendige und auf nicht aufschiebbare Anliegen zu reduzieren. Wir wollen dadurch die Verwaltung und den Bürgerservice so lange wie möglich aufrechterhalten. Dafür haben wir die Arbeitsstruktur und die Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändert. Daher ist es unbedingt notwendig, dass Sie außer beim Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) VOR einem Besuch im Rathaus unter Angabe des Anliegens einen Termin vereinbaren, um Ihnen unnötige erfolglose Besuche zu ersparen und das Infektionsrisiko der Mitarbeiter zu verringern.
Das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) steht Ihnen auch ohne vorherige Anmeldung zu den gewohnten Zeiten offen. Prüfen Sie bitte auch hier, ob Ihr Besuch wirklich unbedingt notwendig ist.
Bei der Abgabe von Unterlagen, bei denen ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, nutzen Sie bitte den Briefkasten vor dem Rathaus (dessen Kapazität wurde zwischenzeitlich vergrößert) oder den Weg über die Postzustellung.
4. Sonstige Anfragen, die uns erreichten:
Nach der heutigen Schließung unserer städtischen Turnhallen kam die Frage auf, wie es mit der Turnhalle des Gymnasiums ist, die dem Landkreis gehört. Auch hier wurde heute eine Schließung verfügt.
Wie verhält es sich mit der Nossener Lesenacht? Diese wurde genau so abgesagt, wie das Blues & Rockfestival im Kloster Altzella. Das tut mir – besonders für die Organisatoren - sehr leid.
Wie viele infizierte Personen gibt es in Nossen? Bisher ist mir kein Fall einer Infektion in Nossen bekannt.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Ich halte Sie hier weiter informiert.
Ihr Bürgermeister
Uwe Anke