Gewerberegisterauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag | 09:00 - 11:00 Uhr | ||
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und | 13:30 - 17:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:00 Uhr | und | 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Bürgerbüro
Frau Steinert
Tel.: 035242-434-17
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Kleeberg
Tel.: 035242-434-19
buergerbuero@nossen.de
Benötigte Dokumente
- Nachweis des rechtlichen Interesses bei erweiterter Auskunft
Kosten/Gebühren
Einfache Auskunft: 12,00 EUR
Erweiterte Auskunft: 28,00 EUR
Negativauskunft: 12,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Kostenerhebung
Formulare
- Formloser Antrag