Fundbüro

Allgemeine Informationen

Fundsachen werden von dem Fundbüro Ihrer Stadt beziehungsweise von Ihrem Landkreis entgegengenommen.

Sowohl Finderlohn- als auch Aufwendungsersatzansprüche sind zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen Finder und Empfangsberechtigtem. Die Fundbehörde kann den Parteien hier lediglich beratend zur Seite stehen, hat jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Hinweis: Bei Verlust von Gegenständen auf dem Gelände, in Zügen oder Gebäuden der Deutschen Bahn wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bahn AG, da diese Fundsachen nicht weitergeleitet werden.

Dies gilt auch bei Verlust in Gebäuden, auf dem Gelände oder in Bussen der Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM).

Aufgaben

  • Annahme und Verwaltung von Fundsachen (außer Fundtieren),
  • Entgegennahme von Fundanzeigen,
  • Bearbeitung von Anfragen nach verlorenen Gegenständen,
  • Aushändigung gefundener Gegenstände an Empfangsberechtigte,
  • Versteigerung nicht abgeholter Fundsachen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Wertgegenstand finden, können Sie diesen in dem Fundbüro Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises abgeben.

Im Fundbüro füllen Sie eine Fundanzeige aus und geben eventuell einen Finderlohn oder Aufwendungsersatz an. Zudem haben Sie die Möglichkeit einen Eigentumserwerb anzugeben. Dieser tritt ein, wenn die Fundsache nicht innerhalb der Frist abgeholt wurde.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Fundbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Ordnungsamt / Fundbüro

Frau Steinert

Tel.: 035242-434-433

fundbuero@nossen.de

Kosten/ Gebühren

Bei der Abholung von Fundsachen, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Diese variiert je nach Sachwert des Gegenstandes.

Die Verwaltungsgebühr ist für die Lagerung, Bearbeitung und Ermittlung des Eigentümers des Gegenstandes.

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