Alle Bekanntmachungen

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen der Stadt Nossen – Widmung Ortsstraße Katzenberg

Die Verfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfügung am Tag nach der Bekanntmachung wirksam (Amtsblatt 11/2025). Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Markt 31 in 01683 Nossen eingesehen werden.

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Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen der Stadt Nossen – Widmung Ortsstraße Biberring

Die Verfügung wird mit Bestandskraft der Widmungsverfügung am Tag nach der Bekanntmachung wirksam (Amtsblatt 11/2025). Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Markt 31 in 01683 Nossen eingesehen werden.

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Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“, 2. geänderter Entwurf

Änderung des Geltungsbereiches und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB Nach Auswertung der Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes im Frühjahr 2025 wurde eine erneute Änderung des Geltungsbereiches und der Planung erforderlich. Wesentliche planungsrechtliche Änderungen gegenüber dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes sind:

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3. Aufruf zum Programm „Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch Förderung von Kleinprojekten“ für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grundlage der RL Bürgerbudget stellt die Stadt Nossen ein Gesamtbudget von 20.000 Euro für die Förderung von Klein- und Kleinstprojekten zur Verfügung. Die Bewilligung von Fördermitteln ist eine freiwillige Leistung der Stadt Nossen, die nur auf Antrag und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

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Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Auf der Grundlage des § 100 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) erlässt der Landkreis Meißen als untere Wasserbehörde folgende Anordnung als

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12. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen

Die 12. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag, den 14.08.2025, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 31 in 01683 Nossen, statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen. Die aktuelle Tagesordnung finden Sie 7 Tage vor der Ratssitzung im Ratsinformationssystem (RIS) auf der Homepage der Stadt Nossen www.nossen.de.

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1. Änderung der Satzung über eine Veränderungssperre vom 19.06.2024 für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heynitz-Lehden“

Die von der Stadt Nossen aufgrund des § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, am 01.07.2024 erlassene Satzung über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 2. Erweiterung“ wird mit Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2025 wie folgt geändert:

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11. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen

Die 11. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag, den 12.06.2025, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 31 in 01683 Nossen, statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen.

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Einfacher Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Nord“

Einfacher Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Nord“ Billigungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Einfachen Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Nord“ in der Fassung vom 02.04.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 2025-BA-0030-1).

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