Information der Schiedsstelle
Die nächste Beratung der Schiedsstelle am Freitag, den 13.12.2019, fällt ersatzlos aus.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Nossen
Die nächste Beratung der Schiedsstelle am Freitag, den 13.12.2019, fällt ersatzlos aus.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Nossen
Am 08.12.2019 ist in der Zeit von 7:00 Uhr- 24:00 Uhr die Ortsverbindungsstraße von Saultitz nach Radewitz wegen des Saultitzer Weihnachtsmarktes gesperrt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Nossen
Örtliche Verkehrsbehörde
Ergänzungssatzung „Heynitz – Flurstück 48“
Öffentliche Auslegung
Planfassung vom August 2019
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 10.10.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Heynitz – Flurstück 48“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 11.11.2019 bis einschließlich 12.12.2019
in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden statt.
Montag 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Zimmer 8 abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Uwe Anke
Bürgermeister
B 101 Anbau eines Radweges AS Siebenlehn – Vorarbeiten auf Grundstücken – Vermessungsleistungen –
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen plant den Anbau eines Radweges an der B 101 AS Siebenlehn.
Der Planungsbereich befindet sich zwischen der Anschlussstelle Siebenlehn der BAB 4 (Zufahrt Gewerbegebiet) und der Einmündung der Staatsstraße S 36 (NK 4945 096).
Als Voraussetzung für die zu erstellende Planung werden planungsbegleitende Vermessungen auf Flurstücken der Gemarkung Nossen und Augustusberg erforderlich.
Zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vorhabens müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit
vom 15. Oktober bis 31. März 2020,
frühestens 14 Tage nach Bekanntmachung
die entsprechenden Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar
Vermessungsleistungen.
Folgende Flurstücke der Gemarkung Nossen sind betroffen:
443/8, 443/9, 443/10, 443/11, 443/12, 445/9, 445/10, 446/1, 446/2, 447/1, 447/2, 447/3, 447/4, 447/5, 447/6, 447/7, 447/8, 448/1, 448/2, 448/3, 449/1, 449/2, 449/3, 449/4, 450/13, 450/14, 450/15, 450/16, 450/20, 469/6, 471, 472/1, 472/3, 472/4, 472/5, 483/3, 483/4, 483/5, 483/7, 483/23, 483/26, 483/27, 483/28, 766/6, 766/9, 766/11, 766/12, 766/20, 766/33, 766/34, 766/35, 767/2, 767/4, 767/8, 767/9, 768, 769, 827, 828, 829, 830, 831, 858, 867
Weiterhin sind folgende Flurstücke der Gemarkung Augustusberg betroffen:
111/11, 111/12, 111/13, 146/3, 146/4 146/6, 156/1, 439/1, 442/2, 442/3, 442/4, 443, 452/8, 452/12, 452/13, 498/2, 498/3, 498/4, 498/5, 512/1, 512/2, 512/3, 512/4, 512/5, 512/6, 515/1, 515/2, 515/3, 515/4, 520/4, 520/5, 539, 688, 689/1, 689/2, 690, 691, 697, 699/1, 699/2, 700/1, 700/2, 701/1, 701/2, 705, 710/3, 710/4, 716/1, 716/2
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden
(§ 16a FStrG). Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über die Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Entsprechend § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist die Bekanntmachung (mit Anlage) im Internet auf der Seite: http://www.lasuv.sachsen.de unter dem Punkt „Bekanntmachung“ veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz
Hans-Link-Str. 4, 09131 Chemnitz
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Käthe-Kollwitz-Str. 17, 02625 Bautzen
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig
Maximilianallee 3, 04129 Leipzig
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen
Weststr. 73, 08523 Plauen
eingelegt werden.
LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR | NIEDERLASSUNG MEISSEN
Referat 21 | Planung
Fertigstellung der KiTa Leuben
Nach Erreichen der Baugenehmigung für die Erweiterung und Nutzungsänderung von angrenzenden Räumen der Einrichtung sowie Stellplätzen vom 6.9.2016 wurde die Planung bis zur Ausschreibung weiter durchgeführt.
Aufgrund der geplanten Erweiterung erhöht sich die mögliche Zahl der Kinder in der Einrichtung.
Die Bauausführung erfolgte in drei Bauabschnitten:
1.BA: Krippenbereich
2.BA: Personal- und Technikbereich
3.BA: Kindergartenbereich
Nachdem der Abbruch in den neu zu gewinnenden Räumen getätigt war, stellten wir fest, dass die Unterkante der Rohdecke Differenzen aufwies.
Ein Antrag auf Abweichung von der Forderung in der Sächsischen Bauordnung wurde eingereicht und genehmigt. Die neuen Räume haben Nutzungshöhen von 2,33 m bis 2,39 m.
Die Sanierung erfolgte gemäß den beantragten Leistungen sowie durch Ergänzungen des Bestandes. So wiesen die Fensterscheiben im bisher als Kindereinrichtung genutzten Bereich nur teilweise splitterfestes Glas aus, in den neu dazu gekommenen Räumen gar nicht. Die Scheiben wurden getauscht und im Personal – WC und im Krippenbad zusätzlich blickdicht foliert.
Die Forderungen der Statik und der EnEV wurden umgesetzt.
Zur Abnahme erschienen sämtliche zuständige Ämter sowie der Brandschutzprüfer und das Kreisbauamt.
Die in der Baugenehmigung festgelegte Anordnung der Stellplätze für die Kindereinrichtung kann nicht umgesetzt werden, da der genehmigte Parkplatz erst mit der Sanierung der Turnhalle in Leuben hergestellt wird. Übergangsweise wurden die fünf Stellplätze am Straßenrand in unmittelbarer Nähe des Krippenzuganges angeordnet, ausgewiesen und markiert.
Stadtverwaltung Nossen
Markt 31
01683 Nossen
Tel. : 035242 434-12
Stadtverwaltung:
Bürgerbüro Nossen:
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