Die Stadtverwaltung Nossen gibt den 2. Aufruf zur Richtline Bürgerbudget für das Haushaltsjahr 2024 bekannt. Das Programm beinhaltet die Förderung von Kleinstvorhaben. Die Richtlinie tritt am 01.04.2023 in Kraft. Auf Grundlage der RL Bürgerbudget stellt die Stadt Nossen ein Gesamtbudget von 20.000 Euro für die Förderung von Klein- und Kleinstprojekten zur Verfügung. Da noch Restmittel zur Verfügung stehen, erfolgt ein 2. Aufruf für die Beantragung.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 02.10.2024 (Beschluss Nr. 2024-BA-0088) die Aufstellung einer Ergänzung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Nossen-Süd“ beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 01.10.2024 den Beteiligungs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Eulaer Hauptstraße“ in der Planfassung vom August 2024 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 05.09.2024 den Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Augustusberg 79 c, Gemarkung Augustusberg“ (Beschluss-Nr. 2024-BA-0080) gefasst.
Die Stadt Nossen bietet folgende Flurstücke in der Gemarkung Augustusberg zum Erwerb an. Es handelt sich hierbei um landwirtschaftliche Flächen, im Status des Bauerwartungslands. Bitte beachten Sie, dass der Bebauungsplan zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Kraft ist und die Erschließung der Grundstücke derzeit nicht gesichert ist.