Notbekanntmachung - Wahlabsage der Bürgermeisterwahl am 14. Juni 2020 sowie dem eventuell notwendig werdenden zweiten Wahlgang am 5. Juli 2020 in der Stadt Nossen

Mit Bescheid des Landratsamtes Meißen vom 30. März 2020 wurde die Bürgermeisterwahl der Stadt Nossen am 14. Juni 2020 abgesagt.

Gleichzeitig wurde eine Nachwahl zur Bürgermeisterwahl angeordnet. Die Nachwahl darf nicht vor dem 20. September 2020 durchgeführt werden.

Der Termin der Nachwahl wird nach der Entscheidung des Stadtrates bekannt gegeben.

Gemäß § 31 KomWG hat das Landratsamt Meißen als Rechtsaufsichtsbehörde die Wahl abzusagen und gleichzeitig eine Nachwahl anzuordnen, wenn die Wahl aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann. Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zu einer Pandemie erklärt. Mit dem Pandemiefall sowie den damit einhergehenden staatlich angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens treten Beeinträchtigungen in der Vorbereitung der Bürgermeisterwahl ein, die eine Absage zwingend erforderlich machen.

Es obliegt der Gemeinde, einen neuen Wahltermin unverzüglich nach dem Termin der abgesagten Wahl zu bestimmen. Im Hinblick darauf, dass das Ende der Pandemie-Lage nicht sicher abzusehen ist, ist die Anordnung der Nachwahl mit der Auflage verbunden, dass die Nachwahl frühestens ab 20. September 2020 stattfinden darf.

Die formelle öffentliche Bekanntmachung gemäß Bekanntmachungssatzung der Stadt Nossen erfolgt im nächsten Amtsblatt.

Nossen, 03.04.2020

Uwe Anke

Bürgermeister

Zurück