Hinweis zur Bürgermeister- und Landratswahl am 11. Oktober bzw. für den etwaigen 2. Wahlgang am 8. November 2020
Sehr geehrte Wahlberechtigte,
wir möchten Sie bitten, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen!
Um Sie und unsere ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, gelten auch in unseren Wahllokalen besondere Sicherheits-vorkehrungen, die den gewohnten Ablauf in den Wahllokalen beeinträchtigen und zu verlängerten Wartezeiten führen können.
Gemäß den Hinweisen des Freistaates Sachsen für die Durchführung der Kommunalwahlen gilt in allen Wahllokalen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Wahlberechtigte ohne MNB kann der Zutritt zum Wahllokal verweigert werden.
Aufgrund der geforderten Abstandsregeln müssen teilweise die Anzahl der Wahlkabinen reduziert werden. Das kann zu verlängerten Wartezeiten und Warteschlangen vor den Wahllokalen führen. Bitte beachten Sie, dass auch in den Warteschlangen der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden soll.
Bitte bringen Sie zur Wahl in den Wahllokalen Ihren eigenen Stift mit (bevorzugt einen Kugelschreiber). Ebenfalls wird im Eingangsbereich Desinfektionsmittel bereitgestellt.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, aber der Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer ehrenamtlichen Wahlhelfer hat für uns Priorität.
Nossen, im September 2020