Beschaffung einer Grundausstattung für die Wasserwehr der Stadt Nossen
Die Gemeinden sind nach § 101 Sächsisches Wassergesetz verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet Gefahren durch Hochwasser abzuwehren, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat eine Gemeinde einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet ist. Die Aufgabe der Wasserwehr wird in den Gemeinden überwiegend von der zuständigen Feuerwehr wahrgenommen.
Der Stadt Nossen wurden daher vom Freistaat Fördermaßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes bewilligt. Der Zuwendungsbescheid, zur erstmaligen Beschaffung einer Grundausstattung für Wasserwehren, wurde am 03.05.2018 zugestellt und die Ausrüstungsgegenstände sind zwischenzeitlich beschafft worden.
Diese Maßnahme zur Beschaffung von einem Stromerzeuger, einer Sandsackfüllmaschine, Hochwasserpumpen und Flutlichtstrahlern wurde mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Stadtverwaltung Nossen
SG Brand- und Katastrophenschutz