Bekanntmachung öffentliche Auslegung - Flächennutzungsplan der Stadt Nossen / Planfassung vom Juli 2021
Bekanntmachung öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Flächennutzungsplan der Stadt Nossen
Planfassung vom Juli 2021
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 12.08.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Nossen in der Planfassung vom Juli 2021 gefasst.
Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit
vom 10.09.2021 bis einschließlich 11.10.2021
in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden statt.
Montag: 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
- die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Meißen vom 17. Dezember 2019, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 04. Dezember 2019 und des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 04. Dezember 2019
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, Bauamt, Zimmer 5 abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel dazu können auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Nossen, 18.08.2021