Aufstellungsbeschluss "Gewerbepark Deutschenbora"

Bebauungsplan „Gewerbepark Deutschenbora“

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 13.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Deutschenbora“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Fläche des ursprünglichen Vorhaben- und Erschließungsplanes für das Logistikzentrum Deutschenbora mit einer Gesamtgröße des Plangebietes von ca. 13,4 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf der Übersichtskarte als Anlage zum Aufstellungsbeschluss zeichnerisch dargestellt.

Die ehemals selbständige Gemeinde Deutschenbora hat im Jahr 1991 die Satzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan zur Ansiedlung eines Logistikzentrums nördlich der Autobahn A 4 erlassen.

Mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 05.03.1991 ist diese Satzung genehmigt worden.

Danach wurden eine Reihe von Einzelbaugenehmigungen erteilt und ein Großteil der geplanten Erschließungsanlagen (Parkplätze, Verkehrsflächen, Entwässerungsleitungen) hergestellt.

Das geplante Logistikzentrum wurde nicht gebaut und bis zum heutigen Zeitpunkt liegt diese Fläche brach und ist ungenutzt.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nossen ist das betreffende Gebiet als potenzielle Gewerbefläche dargestellt worden.

Mit dem Verkauf der betreffenden Grundstücke an einen potenziellen Investor soll für das Gebiet das Baurecht zur  Entwicklung eines Gewerbegebietes hergestellt werden.

Der neue Eigentümer wird die dafür notwendigen Kosten für Planung, Erschließung und Vermarktung selbst übernehmen.

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ist im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Bebauungsplan ist auf Grund der bereits vorliegenden Darstellung des Flächennutzungsplanes als daraus entwickelt im Sinne des § 8 BauGB zu betrachten.

Nossen, den 16.12.2019

 

Anke

Bürgermeister

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