20/2026 - Rechtsverordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Nossen im Jahr 2026

Rechtsverordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Nossen im Jahr 2026

Die Stadt Nossen erlässt auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), geändert durch Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 597) folgende Rechtsverordnung:


§ 1 Geltungsbereich

Diese Rechtsverordnung gilt im Stadtteil Nossen.

§ 2 Verkaufsoffene Sonntage

(1) Am Sonntag, dem 13. Dezember 2026 dürfen alle Verkaufsstellen aus Anlass des Nossener Weihnachtsmarktes in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein.

(2) Die Bestimmungen des § 7 Absatz 1 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG bleiben von dieser Rechtsverordnung unberührt.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle oder als verantwortliche Person, entgegen den Vorschriften des § 2 Absatz 1, eine Verkaufsstelle am Sonntag öffnet oder Waren gewerblich anbietet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann entsprechend § 11 Absatz 2 Sächsisches Ladenöffnungs- gesetz – SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

§ 4 In-Kraft-Treten

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nossen, den 01.06.2026
Christian Bartusch
Bürgermeister

 

Rechtsverordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Nossen im Jahr 2026

Zurück