15/26 Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 / 2027
O r t s ü b l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 / 2027
1. Ab 26.06.2026 liegt gemäß § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Stadtverwaltung Nossen
Kämmerei
Markt 31
Zimmer 22
zu den Dienstzeiten
Montag 9.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch 9.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
bis einschließlich 06.07.2026 der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 / 2027 öffentlich aus.
2. Gemäß § 76 Absatz 1 Satz 4 SächsGemO können Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Nossen für die Dauer von 14 Arbeitstagen Einwendungen erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt.
Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Kämmerei der Stadt Nossen, Markt 31, 01683 Nossen bis zum 15.07.2026 erhoben werden.
Nossen, 18.05.2026