Öffentliche Bekanntmachung einer Absichtserklärung

Umstufung (Aufstufung) Eigentümerweg „Wirtschaftsweg Augustusberg“ Blatt 1 Nr. 1 in einen öffentlichen Feld- und Waldweg nach § 7 SächsStrG

Nossen Nr. 01/2020

Die Stadt Nossen beabsichtigt, folgenden Straßenabschnitt aufzustufen:

1. Straßenbezeichnung

alte Straßenklasse: Eigentümerweg „Wirtschaftsweg Augustusberg“

in neue Straßenklasse: öffentlicher Feld- und Waldweg

Beschreibung des Anfangspunktes: Knoten-Nr. 45569157063, Kreuzung Straße Augustusberg

Beschreibung des Endpunktes: Knoten-Nr. 45569157200, Kreuzung Siebenlehner Weg

Straßengrundstück: T. v. Flurstück 93/5 Augustusberg (priv.)

Länge: 0,270 km

Träger der Straßenbaulast alt: Eigentümer des Grundstückes

Träger der Straßenbaulast neu: Stadt Nossen

Widmungsbeschränkung: land- u. forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr zu den beiden Grundstücken Augustusberg Nr. 45 a und 45 b, Radverkehr und Fußgängerverkehr

2. Beabsichtigtes Verfahren:

Mit Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) geändert worden ist, wurde der Weg mit unwiderruflicher Zustimmung des damaligen Eigentümers des Grundstückes als Eigentümerweg gewidmet. Mit Antrag des jetzigen Eigentümers des Grundstückes wurde die damalige Festsetzung geprüft und entsprechend eine Umstufung beantragt. Der Weg dient überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feld-, Wiesen- und Waldgrundstücke, daneben der Erschließung von 2 Grundstücken (Nr. 45 a und 45 b). Die genannte Verkehrsfläche soll nach § 7 SächsStrG die Verkehrsbedeutung der Straßenklasse öffentlicher Feld- und Waldweg zugeordnet werden.

3. Einsichtnahme

Der Plan mit der Darstellung und Ausdehnung der umzustufenden Straßenflächen liegt ab dem auf die Bekanntgabe folgenden Tag für die Dauer von drei Monaten in der Stadtverwaltung Nossen, Rathaus, Vorraum Bauamt zu Zimmer 8, Markt 31, 01683 Nossen während der Sprechzeiten

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

für jedermann zur Einsicht aus.

4. Einwendegelegenheit

Während der Auslagezeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte Maßnahme berührt werden, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Markt 31, 01683 Nossen vorbringen. Nach Fristablauf erhobene Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nossen, 10.07.2020

Uwe Anke
Bürgermeister

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