Öffentliche Bekanntmachung einer Absichtserklärung
Umstufung (Aufstufung) Eigentümerweg „Wirtschaftsweg Augustusberg“ Blatt 1 Nr. 1 in einen öffentlichen Feld- und Waldweg nach § 7 SächsStrG
Nossen Nr. 01/2020
Die Stadt Nossen beabsichtigt, folgenden Straßenabschnitt aufzustufen:
1. Straßenbezeichnung
alte Straßenklasse: Eigentümerweg „Wirtschaftsweg Augustusberg“
in neue Straßenklasse: öffentlicher Feld- und Waldweg
Beschreibung des Anfangspunktes: Knoten-Nr. 45569157063, Kreuzung Straße Augustusberg
Beschreibung des Endpunktes: Knoten-Nr. 45569157200, Kreuzung Siebenlehner Weg
Straßengrundstück: T. v. Flurstück 93/5 Augustusberg (priv.)
Länge: 0,270 km
Träger der Straßenbaulast alt: Eigentümer des Grundstückes
Träger der Straßenbaulast neu: Stadt Nossen
Widmungsbeschränkung: land- u. forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr zu den beiden Grundstücken Augustusberg Nr. 45 a und 45 b, Radverkehr und Fußgängerverkehr
2. Beabsichtigtes Verfahren:
Mit Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) geändert worden ist, wurde der Weg mit unwiderruflicher Zustimmung des damaligen Eigentümers des Grundstückes als Eigentümerweg gewidmet. Mit Antrag des jetzigen Eigentümers des Grundstückes wurde die damalige Festsetzung geprüft und entsprechend eine Umstufung beantragt. Der Weg dient überwiegend der Bewirtschaftung der anliegenden Feld-, Wiesen- und Waldgrundstücke, daneben der Erschließung von 2 Grundstücken (Nr. 45 a und 45 b). Die genannte Verkehrsfläche soll nach § 7 SächsStrG die Verkehrsbedeutung der Straßenklasse öffentlicher Feld- und Waldweg zugeordnet werden.
3. Einsichtnahme
Der Plan mit der Darstellung und Ausdehnung der umzustufenden Straßenflächen liegt ab dem auf die Bekanntgabe folgenden Tag für die Dauer von drei Monaten in der Stadtverwaltung Nossen, Rathaus, Vorraum Bauamt zu Zimmer 8, Markt 31, 01683 Nossen während der Sprechzeiten
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
für jedermann zur Einsicht aus.
4. Einwendegelegenheit
Während der Auslagezeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte Maßnahme berührt werden, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, Markt 31, 01683 Nossen vorbringen. Nach Fristablauf erhobene Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nossen, 10.07.2020