Öffentliche Auslegung - Bebauungsplan „Waldheimer Straße/Goethestraße“ Nossen
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 14.10.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Waldheimer Straße/Goethestraße“ Nossen gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 10.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Bauamt im Vorraum zu Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden statt.
Montag 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Nossen, Bauamt, im Vorraum zu Zimmer 8 oder im Zimmer 12 abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.
Parallel dazu können im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.