Danke für Ihre Unterstützung
Die Stadt Nossen ist dankbar für die Unterstützung in Form von Spenden für die zahlreichen gemeinnützigen Zwecke.
Welche Zwecke gemeinnützig sind, werden in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geregelt.
Wo kann ich eine Spende einzahlen?
Stadt Nossen
IBAN: DE78 8505 5000 3100 0106 20
BIC: SOLADES1MEI
Es besteht auch die Möglichkeit, zu den Sprechzeiten persönlich in bar eine Spende in der Stadtkasse Nossen einzuzahlen.
Spenden bis zu 300 Euro
Für Spenden ab dem 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit eines vereinfachten Spendennachweis: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 Euro kann ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Dafür reicht eine Kopie des Kontoauszugs oder beim Onlinebanking die Buchungsbestätigung zu.
Wann erfolgt eine Beschlussfassung durch den Stadtrat?
Der Stadtrat entscheidet gemäß § 73 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vierteljährlich über die Annahme von Spenden. Die Beschlussfassung erfolgt in den Monaten Februar, Mai, August und November.
Dabei werden jeweils die Spenden beschlossen, die im vorangegangenen Quartal eingegangen sind:
- Im Februar werden die Spenden aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember beschlossen.
- Im Mai werden die Spenden aus dem Zeitraum Januar bis März beschlossen.
- Im August werden die Spenden aus dem Zeitraum April bis Juni beschlossen.
- Im November werden die Spenden aus dem Zeitraum Juli bis September beschlossen.
Wo kann ich eine Zuwendungsbestätigung anfordern?
Unter folgenden Link: Antrag auf Zuwendungsbestätigung