Danke für Ihre Unterstützung

Die Stadt Nossen ist dankbar für die Unterstützung in Form von Spenden für die zahlreichen gemeinnützigen Zwecke.

Welche Zwecke gemeinnützig sind, werden in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geregelt.

 

Wo kann ich eine Spende einzahlen?

Stadt Nossen

IBAN: DE78 8505 5000 3100 0106 20

BIC: SOLADES1MEI

Es besteht auch die Möglichkeit, zu den Sprechzeiten persönlich in bar eine Spende in der Stadtkasse Nossen einzuzahlen.

 

Spenden bis zu 300 Euro

Für Spenden ab dem 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit eines vereinfachten Spendennachweis: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 Euro kann ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Dafür reicht eine Kopie des Kontoauszugs oder beim Onlinebanking die Buchungsbestätigung zu.

 

Wann erfolgt eine Beschlussfassung durch den Stadtrat?

Die Annahme von Spenden ab einem Betrag in Höhe von 50,01 € erfolgt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO durch den Stadtrat.

 

Wo kann ich eine Zuwendungsbestätigung anfordern?

Unter folgenden Link (Antrag auf Zuwendungsbestätigung)