Antrag Einrichtung einer Auskunftssperre

Allgemeine Informationen

Für eine Auskunftssperre im Melderegister müssen nachvollziehbare Gründe glaubhaft dargestellt werden. Dazu können Sachverhalte dienen, die eine Gefährdung Ihrer Person nachweisen.

Mit einer Auskunftssperre erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten an Anfrager aus dem privaten Bereich wie Privatpersonen, Rechtsanwälte, und so weiter erst nach Rücksprache mit Ihnen. Die Weitergabe Ihrer Daten gegenüber Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erfolgt weiterhin.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Bürgerbüro

Frau Wagner
Tel.: 035242-434-17
E-Mail: buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
E-Mail: buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Greschner
Tel.: 035242-434-19
E-Mail: buergerbuero@nossen.de

Antragsvoraussetzungen

  • Gefährdung schutzwürdiger Belange (zum Beispiel Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit)
  • aktueller Wohnsitz in Nossen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einreichung von Auskunftssperren mit einer
  • ausführlichen Begründung der Gefahrenlage (Anzeige Polizei, Gerichtsurteil, E-Mails, … falls vorhanden)
  • aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)

Gültigkeit

  • gilt für 2 Jahre

Kosten / Gebühren

  • kostenfrei

Bearbeitungsdauer

  • Die Entscheidung erfolgt nach Würdigung Ihres Antrages innerhalb von 3 – 5 Wochen

Besonderheiten

  • Haftungsausschluss
    • Soweit Daten durch Sie an Dritte weitergegeben wurden und durch diese verwendet werden, kann hier die Auskunftssperre nicht wirken. Dafür übernehmen wir keine Haftung.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis