Antrag Einrichtung einer Auskunftssperre
Allgemeine Informationen
Für eine Auskunftssperre im Melderegister müssen nachvollziehbare Gründe glaubhaft dargestellt werden. Dazu können Sachverhalte dienen, die eine Gefährdung Ihrer Person nachweisen.
Mit einer Auskunftssperre erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten an Anfrager aus dem privaten Bereich wie Privatpersonen, Rechtsanwälte, und so weiter erst nach Rücksprache mit Ihnen. Die Weitergabe Ihrer Daten gegenüber Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erfolgt weiterhin.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Nossen
Bürgerbüro
Markt 31
01683 Nossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro
| Montag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
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13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
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13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
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| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe |
Bürgerbüro
Frau Wagner
Tel.: 035242-434-17
E-Mail: buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
E-Mail: buergerbuero@nossen.de
Bürgerbüro
Frau Greschner
Tel.: 035242-434-19
E-Mail: buergerbuero@nossen.de
Antragsvoraussetzungen
- Gefährdung schutzwürdiger Belange (zum Beispiel Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit)
- aktueller Wohnsitz in Nossen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einreichung von Auskunftssperren mit einer
- ausführlichen Begründung der Gefahrenlage (Anzeige Polizei, Gerichtsurteil, E-Mails, … falls vorhanden)
- aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
Gültigkeit
- gilt für 2 Jahre
Kosten / Gebühren
- kostenfrei
Bearbeitungsdauer
- Die Entscheidung erfolgt nach Würdigung Ihres Antrages innerhalb von 3 – 5 Wochen
Besonderheiten
- Haftungsausschluss
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- Soweit Daten durch Sie an Dritte weitergegeben wurden und durch diese verwendet werden, kann hier die Auskunftssperre nicht wirken. Dafür übernehmen wir keine Haftung.