Antrag auf Ausweisbefreiung

Allgemeine Informationen

Die Ausweispflicht erstreckt sich auf Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die zuständige Personalausweisbehörde kann auf Antrag Personen von der Ausweispflicht befreien:

  • für die zur Betreuung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist
  • die auf Dauer in Krankenhäuser, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder dauernder häuslicher Pflege bedürfen
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

Die Bescheinigung zur Ausweisbefreiung wird an die Meldeadresse des Antragstellers übersandt. Ist der Bevollmächtigte oder der Betreuer berechtigt Post entgegenzunehmen, kann die Mitteilung auch an dessen Adresse geschickt werden.

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist unbefristet. Eine Aufhebung ist jederzeit möglich, dies wird im Bürgerbüro im Rahmen der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes dokumentiert.
Mit der Befreiung verliert der Antragsteller den Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reisepasses

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Nossen

Bürgerbüro

Markt 31

01683 Nossen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 17.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr nur mit Terminvergabe
 
13.30 - 15.30 Uhr nur mit Terminvergabe
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr nur mit Terminvergabe

Bürgerbüro

Frau Wagner
Tel.: 035242-434-17
E-Mail: buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Klemm
Tel.: 035242-434-18
E-Mail: buergerbuero@nossen.de

Bürgerbüro

Frau Greschner
Tel.: 035242-434-19
E-Mail: buergerbuero@nossen.de

Antragsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Nossen
  • Deutscher im Sinne Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Ablauf der Gültigkeit Personalausweis/ Reisepass

Erforderliche Unterlagen

  • unterschriebener Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (siehe Antrag)
  • bisherige Ausweisdokumente der betroffenen Person (es darf kein gültiger Reisepass existieren)
  • Kopie des entwerteten Ausweisdokumentes: nach Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises/Reisepasses benötigen wir eine Kopie der erfolgten Entwertung (rechte untere Ecke des Ausweisdokuments abschneiden)
  • Kopie: Nachweis über Pflegegrad oder ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung zur dauerhaften Unterbringung in einem Pflegeheim
  • sofern die betroffene Person den Antrag zur Ausweisbefreiung nicht selbst unterschreiben kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Vollmacht oder Betreuerausweis bzw. Beschluss über die Betreuung
    • Kopie des Ausweisdokuments der antragstellenden Person (zur Prüfung der Unterschrift)

Gültigkeit

  • unbefristet – Eine Aufhebung kann jederzeit beantragt werden.

Kosten / Gebühren

  • 12,00 EUR

Bearbeitungsdauer

  • Die Entscheidung erfolgt nach Würdigung Ihres Antrages innerhalb von 3 – 5 Wochen

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)

PAuswG - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

  • Grundgesetz (GG)

GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland